Das Leistungsspektrum bei Ihrem Kieferorthopäden Dr. med. univ. Schober in Innsbruck und Vahrn in Südtirol

Schöne Zähne stärken das Selbstbewusstsein, das Selbstwertgefühl und bewiesenermaßen auch die Chancen im Berufsleben sowie bei sozialen Kontakten.

Kieferorthopädie bei Erwachsenen

Zahnfehlstellungen ohne eine größere Kieferfehlstellung lassen sich in der Regel auch im Erwachsenenalter noch problemlos ohne Operation behandeln. Sie kann bereits seit dem Kindesalter bestehen und wurde nie korrigiert, oder sie wurde zwar behandelt, aber es wurden keine Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt, sodass sich die Zähne erneut verschoben haben. Eine Verschiebung kann auch durch einen Zahnverlust ausgelöst worden sein, wenn er nicht rechtzeitig ersetzt wurde.

Kieferorthopädie bei Jugendlichen

Nach dem Zahnwechsel mit dem etwa elften oder zwölften Lebensjahr im bleibenden Gebiss kommen in der Regel festsitzende kieferorthopädische Maßnahmen zum Einsatz. Zu diesem Zeitpunkt gibt es normalerweise noch genügend Wachstum, um den Kiefer in der Bisslage zu verändern. Außerdem ist es hier häufig noch möglich, einen Platzmangel aufzulösen, ohne bleibende Zähne ziehen zu müssen.

Kieferorthopädie bei Kindern

Ein häufig auftretendes Problem ist eine Lücke zwischen den oberen und unteren Frontzähnen, die durch zu langes Lutschen (Schnuller oder Daumen) entstanden ist. Bei einem zu frühen Verlust eines Milchzahns ist ein Platzhalter empfehlenswert, um spätere Platzprobleme zu vermeiden. Um eine spätere Operation zu vermeiden, sollte ab dem fünften Lebensjahr ein zu schmaler Oberkiefer oder ein zu weit nach vorne gewachsener Unterkiefer behandelt werden, denn auch die gesamte Gesichtsentwicklung würde dadurch beeinträchtigt. Ab dem achten Lebensjahr kann bei einem ausgeprägt zurückliegenden Unterkiefer eine abnehmbare Zahnspange mit teilweise festsitzenden Elementen empfehlenswert sein. Diese individuell angefertigten Zahnspangen wirken durch die Ausnützung von Wachstum und Muskulatur.

Informationen zur "Gratis-Zahnspange" und Rückerstattung

In unserer zertifizierten wahl-kieferorthopädischen Praxis erhalten Patientinnen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit besonders schwerwiegenden Fehlstellungen der JOTN-Klassen 4 und 5 den Kostenanteil des jeweiligen Behandlungsjahres rückerstattet. Für kieferorthopädische Hauptbehandlungen beträgt der Gesamt-Rückerstattungsbetrag der TGKK und der SV der Bauern EUR 2.836,80 bzw. der BVA, der SVS und der VAEB EUR 3.546,--

Bei uns haben Sie auch die Möglichkeit der Ratenzahlung.

Der Rückerstattungsbeitrag kann sich jederzeit verändern.

Andere Zuschüsse:

Es liegt im Ermessen der Krankenkassen, ob der bisher übliche Zuschuss auch weiterhin bei Erwachsenen bzw. weniger ausgeprägten Fehlstellungen gewährt wird.
Informieren Sie sich über Behandlungsmöglichkeiten für ein schönes Lächeln. Mit moderner Kieferorthopädie kann man in beinahe jedem Alter Zahnregulierungen durchführen und Ihnen zu einem schönereren Lächeln verhelfen. Gerne informieren wir Sie über die unterschiedlichen Behandlungmethoden. Nutzen Sie auch die Möglichkeit der Ratenzahlung!

Kieferorthopädie

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Prophylaxe

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Brackets

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Kieferchirurgie

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transparente Zahnspange

Digitaler Abdruck & transparente Zahnspange

Zahnregulierung & Erhaltung

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Aligner-Therapie